Brexit - Achtung Fristen!
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Kategorie: Zuwanderung
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Veröffentlicht: Montag, 11. März 2019 14:54
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Brexit und Einbürgerung: Im Falle eines ungeregelten Brexits müssen Einbürgerungsanträge bis zum 29. März 2019 gestellt werden, damit die Antragsteller noch in den Genuss der Einbürgerung unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit kommen können.
Am 29 März 2019 um 23:00 Uhr britischer Zeit und 0:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit wird das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union austreten, dies sowohl gemäß dem ausgehandelten Austrittsabkommen oder auch ohne Anwendung dieses Abkommens. Für in Deutschland lebende britische Staatsangehörige ergeben sich somit erhebliche Veränderungen in Bezug auf ihren aufenthaltsrechtlichen Bleibestatus, aber auch in Bezug auf andere Statusrechte, wie zum Beispiel die Vereinbarkeit mit dem Beamtenstatus oder die Anerkennung beruflicher Abschlüsse.
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